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Geschrieben von: Administrator
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Sonntag, 05. Oktober 2008 um 14:31 |
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Reißt die Katze oder der Hund im Ausland aus und wird gefunden, kann das Tier trotz EU-Kennzeichnungspflicht dem Besitzer nur dann zugeordnet werden, wenn es im jeweiligen Register des Landes eingetragen wurde. Sinnvoll ist es deshalb, vor der Abreise beim Tiernotruf Tasso e.V. www.tiernotruf.org Gebrauch zu machen. Laut Tasso e.V. ist das Tier dank einer gemeinsamen Datenbank mit Hilfsvereinen in anderen Ländern weltweit identifizierbar. Quelle SZ. 07.2008 |